Informationen zum Jugendschutz 🔞

  • Was darf ich und was brauche ich?

     

    Unter 8 Jahren

    Eintritt nur zu kindgerechten Veranstaltungen in Begleitung einer/s Erziehungsberechtigten.

    8 bis 13 Jahre

    Zutritt nur mit einer Erteilung der Erziehungsbeauftragung an eine begleitende, mindestens 18-jährige Person.

    14 bis 15 Jahre

    Zutritt nur mit Einverständniserklärung der Eltern sowie einer Kopie des Personalausweises eines Elternteils. Der/die Jugendliche muss bis zum Einlass begleitet werden und nach der Veranstaltung (spätestens 22.00 Uhr) dort wieder abgeholt werden.

  • 16 bis 17 Jahre

    Zutritt nur bis 24 Uhr.

  • 18 Jahre und älter

    Keine Einschränkungen.